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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Car-Pro Akademie GmbH - Grundlage unseres Handelns§ 1 AllgemeinesDie nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Car-Pro Akademie GmbH, Straße der Einheit 30 a in 02923 Kodersdorf (nachfolgend CPA genannt) geschlossenen Verträge, insbesondere für den Verkauf von Tickets und Gutscheinen für Schulungsangebote bzw. Leistungen, die von der CPA angeboten werden. Finden Veranstaltungen statt, bei denen die CPA nicht Veranstalter ist, vermittelt sie die Angebote lediglich im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Verantwortlicher Vertragspartner für die Erfüllung der Leistung ist dann der jeweilige Veranstalter, wobei der Vertrag durch die Vermittlung der CPA zustande kommt. Für das Befahren von Übungsplätzen und Rennstrecken gelten außerdem die Allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Eigentümers sowie die jeweilige Fahrerlagerordnung. Bei Veranstaltungen ist die ausgehängte Hausordnung zu beachten. Bei Nutzung des Parkplatzes ist die Parkplatzordnung zu beachten. Sämtliche Ordnungen sind in den entsprechenden Bereichen ausgehängt. Sie können den Text bei uns auf Anfrage einsehen, sich zusenden lassen oder auf Ihren Computer herunter laden und/oder ausdrucken. Den Anordnungen der Organisatoren und Trainern sowie des verantwortlichen Personals des jeweiligen Veranstaltungsortes und des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Mit Ihrer Auftragserteilung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. § 2 VertragsschlussSie können Bestellungen durch alle gängigen Kommunikationsmittel, insbesondere per Post, per Telefax, über das Telefon oder über das Internet aufgeben. Ihre Bestellungen sind mit Eingang bei der CPA verbindlich. Der Vertrag kommt jedoch erst durch unsere Auftragsbestätigung (per Telefon, E-Mail oder per Post) oder, sofern Sie eine solche nicht erhalten, mit Übersendung der Tickets / Gutscheine oder der Ausführung der Dienstleistung zustande.§ 3 WiderrufsrechtSofern Sie Ihre Bestellung telefonisch oder über das Internet abgeben, gilt Folgendes:Sie können Ihre Vertragserklärung über den Kauf von Tickets / Gutscheinen und Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Car-Pro Akademie GmbH, Schlesische Straße 5, 02828 Görlitz, Telefax: 03581/387411, E-Mail: info@car-pro.eu. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Tickets / Gutscheine sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Einen Vertrag über die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen der CPA oder den Kauf von Tickets / Gutscheinen für bestimmte Veranstaltungen der CPA können Sie entsprechend der gesetzlichen Regelung (§ 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB) nicht widerrufen. ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG § 4 LieferungDie CPA liefert Ihnen – sofern für die Veranstaltung vorgesehen - die Tickets / Gutscheine gemäß der mit Ihnen vorgenommenen Absprache entweder nach Zahlungseingang an die von Ihnen angegebene Adresse oder die Tickets / Gutscheine werden am Veranstaltungsort hinterlegt. Die Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der CPA die Leistung aufgrund eines nicht von ihr zu vertretenden Umstandes nicht möglich ist. In diesen Fällen werden Sie unverzüglich benachrichtigt.§ 5 Preise und ZahlungenDie Preise ergeben sich aus den Preislisten, die zum Zeitpunkt der Bestellung gelten bzw. wie sie für die Leistungen im Internet veröffentlicht sind. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese dafür anfällt. Rechnungen oder elektronisch erstellte Zahlungsaufforderungen der CPA sind 10 Tage nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Ist der gewählte Trainingstermin vor Ende der Zahlungsfrist, hat die Zahlung so zu erfolgen, dass der Eingang der Zahlung bei der CPA spätestens 2 Werktage vor dem Trainingstermin erfolgt oder entsprechend glaubhaft nachgewiesen wird. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die CPA ist berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.Verbindlich angemeldete Teilnehmer - auch die, deren Abrechnung über Zuwendungen Dritter, wie z. B. eine Berufsgenossenschaft, Fördermittelgeber oder andere Sponsoren, geplant ist - haben im Falle einer Absage bzw. Stornierung der Leistung unabhängig von deren Zeitpunkt rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson zu benennen oder selbständig den vollständigen Preis der Leistung bzw. den Eigenanteil und den eingerechneten Zuschuss Dritter für die Dienstleistung zu tragen. Letzteres gilt auch, wenn diese Dritten die Beteiligung an der Leistung aus Gründen, die die CPA nicht zu vertreten hat, versagen. Um dies vermeiden zu können, sollte der Teilnehmer vorab bei diesen Dritten eine Zusage einholen. Die Benennung einer Ersatzperson oder auch die Weitergabe von Tickets / Gutscheinen sind nur möglich, wenn es nicht zu kommerziellen Zwecken geschieht. Die kostenlose Stornierung bei Ausübung des Widerrufsrechts bleibt hiervon unberührt. § 6 HaftungDie CPA und deren Erfüllungsgehilfen haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bedingungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der CPA oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen oder die von einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für andere Schäden haftet die CPA nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - gleich aus welchem Rechtsgrund - oder aber auf Arglist beruhen. Abweichend hiervon haftet die CPA auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betrifft, jedoch nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.Der Teilnehmer erhält zu Beginn der Veranstaltung ausführliche Informationen über Verhalten und Risiken bei der Teilnahme an den jeweiligen Dienstleistungsangeboten und erklärt bereits jetzt, an der Veranstaltung auf eigenes Risiko – wenn vorhanden, u. U. auf eigene Versicherung – teilzunehmen. Seitens des Veranstalters besteht für den Teilnehmer selbst, dessen Fahrzeug oder zur Nutzung überlassene Fahrzeuge keinerlei Versicherungsschutz durch CPA! Zu den Risiken gehört z. B. im Rahmen diverser Schulungen insbesondere die Möglichkeit, dass bei den zu absolvierenden Fahrmanövern das Fahrzeug in instabile Fahrzustände versetzt werden kann bzw. soll. Je nach Situation kann es dabei besonders bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise der CPA oder bei Fahrfehlern zum Verlassen der Strecke und / oder z. B. durch Kontakt des Fahrzeuges mit unbefestigten Fahrtstrecken, Gegenständen, Einfriedungen, angehäuften Schnee, anderen Personen, Fahrzeugen bzw. auch mit Teilen der Anlage zu Schäden an Personen, an eigenen oder fremden Fahrzeugen bzw. Teilen der Anlage kommen. Für diese Schäden haftet der Teilnehmer selbstschuldnerisch und trägt die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung. Wird die CPA von anderen Teilnehmern ihrer Veranstaltungen auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, die der Teilnehmer verursacht hat, so stellt der Teilnehmer die CPA hiervon auf erste Anforderung hin frei. Um dieses Risiko zu minimieren, ist es unabdingbar, alle Vorgaben und Empfehlungen seitens CPA unter entsprechender Beachtung der eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten verantwortungsbewusst umzusetzen. Dem Teilnehmer ist eine Teilnahme an den Veranstaltungen der CPA untersagt, wenn er unter körperlichen Gebrechen leidet, die die sichere Teilnahme der eigenen Person und anderer gefährden kann sowie, wenn er unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können. Um eventuelle Risiken bei der Fahrzeugnutzung – also auch beim Befahren des Platzes mit dem eigenen Fahrzeug wie z. B. zum Zwecke der An- und Abreise - zu vermeiden, hat der Teilnehmer in eigener Verantwortung die vorgegebenen Geschwindigkeiten, Abstände und sonstigen Sicherheitsanweisungen von CPA und deren Erfüllungsgehilfen sowie der jeweiligen Platzeigentümer einzuhalten und immer den eigenen Fähigkeiten entsprechend dahingehend anzupassen. All dies so, dass er mit entsprechender Sicherheitsreserve weder sich noch andere Teilnehmer oder Sachgegenstände gefährdet. Nicht genehmigte, eigenwillig durchgeführte Fahrmanöver während der Veranstaltungen sind strengstens untersagt! Weiterhin erklärt der Teilnehmer unwiderruflich, dass er den Anweisungen der Organisatoren und Instruktoren Folge leisten wird und keine Haftungsansprüche gegenüber der CPA bzw. deren Erfüllungsgehilfen sowie den Instruktoren für Personen- oder Sachschäden stellen wird, soweit seitens CPA und deren Erfüllungsgehilfen keine Pflichtverletzung - wie im ersten Absatz von § 6 beschrieben - begangen wurde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer bei Verstößen gegen Anweisungen von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann. Die CPA behält sich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Bei Veranstaltungen, bei denen es sich nicht um eine Veranstaltung zum Zwecke des Erreichens einer Höchstgeschwindigkeit handelt, sondern um ein Programm zur Erhöhung der Verkehrs- bzw. Fahrsicherheit, könnte u. U. Versicherungsschutz für das Teilnehmerfahrzeug gemäß der durch den Teilnehmer selbst gewählten Konditionen bestehen. Um sich dessen zu vergewissern, obliegt es dem Teilnehmer selbst, entsprechende Erkundigungen einzuholen. Eine Versicherung im Sinne einer Teil-, Vollkasko- oder Haftpflichtversicherung seitens des Veranstalters für dessen eigene Fahrzeuge besteht dennoch nicht bzw. wird diese vertragsgemäß seitens des Versicherers von CPA immer durch die Nutzung bei jedweder Veranstaltung aufgehoben, sofern sie für den normalen Straßenverkehr bestehen würde. Dem Teilnehmer ist demzufolge bekannt, dass er für den ordnungsgemäßen und pfleglichen Gebrauch des jeweils zur Nutzung übernommenen Fahrzeuges oder anderer Gegenstände selbst verantwortlich ist. Für Schäden, die aufgrund seiner vorsätzlichen, fahrlässigen oder grobfahrlässigen Handlungen oder Nichtbeachtung von Anweisungen an den überlassenen Fahrzeugen oder anderen Gegenständen durch ihn selbst oder durch andere Teilnehmer entstehen, haftet er in voller Höhe uneingeschränkt selbstschuldnerisch. § 7 Regelung Ticket/Gutscheinverkauf sowie TerminvereinbarungDie CPA behält sich das Recht vor, Änderungen, die ausschließlich der Verbesserung der Veranstaltung dienen, den Vertragszweck nicht gefährden und zumutbar sind, ohne Vorankündigung vorzunehmen. Die CPA behält sich weiter vor, Veranstaltungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. schlechtes Wetter, Krankheit oder zu geringe Teilnehmerzahl), auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. In diesem Fall bleibt das Ticket / der Gutschein gültig. Schadenersatzansprüche wegen der Verlegung der Veranstaltung sind ausgeschlossen. Sofern dies zeitlich möglich und zumutbar ist, benachrichtigt die CPA Kunden über ausgefallene Veranstaltungen. Kunden sind gehalten, entsprechende Hinweise im Internet zu verfolgen oder vor Beginn der Veranstaltung bei CPA nachzufragen. Muss eine Veranstaltung ganz oder teilweise aus Gründen ausfallen, die die CPA nicht zu vertreten hat, so gewährt die CPA den Preis der Leistung nicht zurück.Bei Leistungsangeboten, die ohne konkreten Termin erworben wurden, unterbreitet CPA dem Teilnehmer maximal drei Terminvorschläge. Einer dieser Vorschläge muss angenommen werden. Sollte das nicht passieren, gilt der Termin als nicht wahrgenommen. Der Anspruch auf Leistung gegenüber CPA entfällt ersatzlos. Umtausch, Rückgabe oder Ersatz wird nicht gewährt. Wird ein bereits vereinbarter Termin aus Gründen, die die CPA entsprechend Absatz 1 zur Absage veranlasst hat, nicht durchgeführt, werden dem Teilnehmer wiederum maximal 3 neue Termine wie zuvor beschrieben zur Auswahl angeboten. Für verloren gegangene und sonst abhanden gekommene Tickets / Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. § 8 SonstigesJeder Kunde willigt ein, dass seine zur Vertragsabwicklung notwendigen, personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Vertrages erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Teilnehmer erklären sich bereit, dass Sie zum Zwecke der Qualitätssicherung nach den Seminaren u. U. befragt werden. Die Beantwortung ist freiwillig. Es entstehen dem Teilnehmer damit keine Kosten. Eine Weitergabe der Adressen zu anderen Zwecken als der internen Qualitätssicherung erfolgt nicht. Lehnt ein Teilnehmer die Teilnahme an derartigen Befragungen ab, kann er seine Erklärung jederzeit wie unter § 3 beschrieben widerrufen. Es gilt deutsches Recht - Gerichtsstand ist Görlitz - unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder geliefert wird. Die Kommunikation im Rahmen des Vertrages erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Sollte es sich beim Käufer um eine andere Person als den Teilnehmer handeln, ist der Käufer verpflichtet, die AGB vor der Durchführung der Dienstleistung an den Teilnehmer weiter zu leiten. Geschieht dies nicht, trägt gegenüber der CPA der Käufer das volle Haftungsrisiko.§ 9 Salvatoresche KlauselSollte ein Teil des Vertrages unter diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. |
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