Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Car-Pro Akademie GmbH - Grundlage unseres Handelns

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Car-Pro Akademie GmbH, Straße der Einheit 30 a in 02923 Kodersdorf (nachfolgend CPA genannt) geschlossenen Verträge, insbesondere für den Verkauf von Tickets für Schulungsangebote, die von der FFS veranstaltet werden, und für den Verkauf von Gutscheinen.

Finden Veranstaltungen statt, bei denen die CPA nicht Veranstalter ist, vermittelt sie die Angebote lediglich im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Verantwortlicher Vertragspartner für die Erfüllung der Leistung ist dann der jeweilige Veranstalter, wobei der Vertrag durch die Vermittlung der CPA zustande kommt.

Für das Befahren von Übungsplätzen und Rennstrecken gelten außerdem die Allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Eigentümers sowie die Fahrerlagerordnung.

Sie können den Text bei uns einsehen, sich zusenden lassen oder auf Ihren Computer herunter laden und/oder ausdrucken.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Mit Ihrer Auftragserteilung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

§ 2 Vertragsschluß

Sie können Bestellungen durch alle gängigen Kommunikationsmittel, insbesondere per Post, per Telefax, über das Telefon oder über das Internet aufgeben. Ihre Bestellungen sind mit Eingang bei der CPA verbindlich. Der Vertrag kommt jedoch erst durch unsere Auftragsbestätigung (per E-Mail oder per Post) oder, sofern Sie eine solche nicht erhalten, mit Übersendung der Tickets oder der Ware zustande.

§ 3 Widerrufsrecht

Sofern Sie Ihre Bestellung telefonisch oder über das Internet abgeben, gilt Folgendes:

Sie können einen Vertrag über den Kauf von Tickets und Waren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden und kann in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der Ware an uns. Der Widerruf ist zu richten an:

Car-Pro Akademie GmbH, Schlesische Straße 5, 02828 Görlitz, Telefax: 03581/387411, E-Mail: info@car-pro.eu.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns eine Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns Wertersatz leisten. Dies gilt dann nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Waren sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden, es sei denn, Sie haben Ware mit einem Wert von weniger als 40,00 EUR bestellt. In diesem Fall tragen Sie die Rücksendekosten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Einen Vertrag über den Kauf von Tickets für eine unserer Veranstaltungen können Sie entsprechend der gesetzlichen Regelung (§ 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB) nicht widerrufen.

§ 4 Lieferung

Die CPA liefert Ihnen die Tickets gemäß der mit Ihnen vorgenommenen Absprache entweder nach Zahlungseingang an die von Ihnen angegebene Adresse oder die Tickets werden am Veranstaltungsort hinterlegt. Gutscheine liefert die CPA nach Zahlungseingang an die von Ihnen angegebene Adresse. Die Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der CPA die Leistung aufgrund eines nicht von uns zu vertretenden Umstandes nicht möglich ist. In diesen Fällen benachrichtigen wir Sie unverzüglich.

§ 5 Preise und Zahlungen

Die Preise ergeben sich aus den Preislisten, die zum Zeitpunkt der Bestellung gelten und für die Schulungsangebote im Internet veröffentlicht sind. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese dafür anfällt. Rechnungen oder elektronisch erstellte Zahlungsaufforderungen der CPA sind 10 Tage nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Ist der gewählte Trainingstermin früher, hat die Zahlung so zu erfolgen, dass der Eingang der Zahlung bei der CPA spätestens 2 Werktage vor dem Trainingstermin erfolgt oder entsprechend nachgewiesen wird. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die CPA ist berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Teilnehmer, deren Abrechnung über Zuwendungen Dritter, wie z. B. eine Berufsgenossenschaft oder Fördermittelgeber und Sponsoren, geplant ist, haben im Falle einer Absage selbständig den Eigenanteil und den eingerechneten Zuschuss Dritter für das Training zu tragen. Gleiches gilt, wenn diese Dritten die Beteiligung an dem Fahrsicherheitstraining aus Gründen, die die CPA nicht zu vertreten hat, versagen. Um dies vermeiden zu können, sollte der Teilnehmer vorab bei diesen Dritten eine Zusage einholen.

§ 6 Haftung

Die CPA haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bedingungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der CPA oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen oder die von einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfaßt werden. Für andere Schäden haftet die CPA nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - gleich aus welchem Rechtsgrund - oder aber auf Arglist beruhen. Abweichend hiervon haftet die CPA auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betrifft, jedoch nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

§ 7 Regelung betreffend den Ticketverkauf und der Terminvereinbarung

1. Die CPA behält sich das Recht vor, Änderungen, die ausschließlich der Verbesserung der Veranstaltung dienen, den Vertragszweck nicht gefährden und zumutbar sind, ohne Vorankündigung vorzunehmen.

2. Die CPA behält sich weiter vor, Veranstaltungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. schlechtes Wetter, Krankheit oder zu geringe Teilnehmerzahl), auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. In diesem Fall bleibt das Ticket gültig. Schadenersatzansprüche wegen der Verlegung der Veranstaltung sind ausgeschlossen. Sofern dies zeitlich möglich und zumutbar ist, benachrichtigt die CPA Kunden über ausgefallene Veranstaltungen. Kunden sind gehalten, entsprechende Hinweise im Internet zu verfolgen. Muß eine Veranstaltung ganz oder teilweise aus Gründen ausfallen, die die CPA nicht zu vertreten hat, so gewährt die CPA den Eintrittspreis nicht zurück.

Tickets sind nur übertragbar, wenn es nicht zu kommerziellen Zwecken geschieht. Kann der gemeldete Teilnehmer nicht starten, ist rechtzeitig eine Ersatzperson zu benennen.

3. Bei Schulungsangeboten, die ohne konkreten Termin erworben wurden, gilt, dass seitens der CPA dem Teilnehmer maximal drei Terminvorschläge unterbreitet werden. Einer dieser Vorschläge muss angenommen werden. Sollte das nicht passieren, gilt der Termin als nicht wahrgenommen. Umtausch, Rückgabe oder Ersatz wird dann nicht kostenlos gewährt. Wird ein bereits vereinbarter Termin aus Gründen, die die CPA entsprechend Punkt 2 zur Absage veranlasst hat, nicht durchgeführt, werden dem Teilnehmer wiederum maximal 3 neue Termine gemäß Punkt 3 zur Auswahl angeboten.

4. Bei Veranstaltungen ist die ausgehängte Hausordnung zu beachten. Bei Nutzung des Parkplatzes ist die Parkplatzordnung zu beachten. Sämtliche Ordnungen sind in den entsprechenden Bereichen ausgehängt. Den Anordnungen der Organisatoren und Trainern sowie des verantwortlichen Personals des jeweiligen Veranstaltungsortes und des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

5. Für verloren gegangene und sonst abhanden gekommene Tickets wird kein Ersatz geleistet. Kartenrücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen.

§ 8 Sonstiges

Jeder Kunde willigt ein, daß seine personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Vertrages erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Teilnehmer erklären sich bereit, dass Sie zum Zwecke der Qualitätssicherung nach den Seminaren u. U. befragt werden. Die Beantwortung ist freiwillig. Es entstehen dem Teilnehmer damit keine Kosten. Eine Weitergabe der Adressen zu anderen Zwecken als der internen Qualitätssicherung erfolgt nicht. Lehnt ein Teilnehmer die Teilnahme an derartigen Befragungen ab, kann er seine Erklärung jederzeit wie unter § 3 beschrieben widerrufen.

Es gilt deutsches Recht - Gerichtsstand ist Görlitz - unter Ausschluß des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder geliefert wird.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil des Vertrages unter diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt.